- Jahresbruttolohn
- das in der Lohnsteuerstatistik ausgewiesene Arbeitseinkommen, in dem die den Lohnempfängern erstatteten Barauslagen für ⇡ Aufwandsentschädigung nicht enthalten sind, wohl aber ⇡ Werbungskosten, da diese mit einem dem Einkommensteuerrecht entsprechenden ⇡ Freibetrag im Lohnsteuertarif eingebaut sind. Deswegen ist ein zahlenmäßiger Vergleich zwischen dem J. und dem Bruttoeinkommen aus selbstständiger Arbeit nicht ohne Korrekturen möglich.
Lexikon der Economics. 2013.